Wirtschaft, Rüstung und Menschenrechte

Im Arbeitsgebiet “Wirtschaft und Menschenrechte” befasst sich Amnesty International mit wirtschaftlichen Beziehungen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen. “Rüstung und Menschenrechte” bezeichnet den Arbeitsbereich zu militärischen Beziehungen, zu Lieferungen an und Verbindungen zu Militär, sonstigen Sicherheitskräften und zur Polizei.

Amnesty International arbeitet seit über 40 Jahren aktiv zu Auswirkungen und Einfluss wirtschaftlicher Beziehungen auf die Menschenrechte – mit dem Ziel, Opfern von Menschenrechtsverletzungen zu helfen und präventiv Übergriffe zu verhindern.

Die Arbeitstechniken der Menschenrechtsorganisation reichen dabei vom Dialog bis zur Konfrontation und richten sich an wirtschaftliche Akteure wie Firmen, Verbände, Banken, aber auch internationale Finanzinstitutionen, und vor allem auch an die Staaten, die aus unserer Sicht die primäre Verantwortung für Schutz und Förderung der Menschenrechte tragen.

Zwei Themengebiete

Die Arbeit unserer Themenkoordinationsgruppe umfasst zwei Themenfelder, die sich in den entsprechenden Rubriken der Homepage wiederfinden: Rüstungstransfers und Menschenrechtsverletzungen sowie Wirtschaft und Menschenrechte.

Die Idee zu Beginn der Arbeit zu Rüstungstransfers und Wirtschaft war, mit neuen Arbeitstechniken bei Amnesty wirtschaftliche oder militärische Beziehungen zu thematisieren, auf diese einzuwirken oder diese zu nutzen – mit dem Ziel, aus solchen Beziehungen möglicherweise entstehende Menschenrechtsverletzungen schon im Vorfeld zu verhindern oder mit Akteuren aus der Wirtschaft möglicherweise neue Verbündete im Kampf für die Menschenrechte zu gewinnen. Die Mitverantwortung der im Hintergrund stehenden Regierungen oder Unternehmen sollte offen gelegt werden.

So wurden seit Anfang der 80er Jahre die politischen Grundsätze und Arbeitstechniken kontinuierlich weiter entwickelt. Es wurde explizit deutlich gemacht, dass sich die konkreten Aktivitäten gegen bestimmte wirtschaftliche oder militärische Beziehungen an den Menschenrechten als wesentlichem Kriterium zu orientieren haben.

Für Amnesty geht es nicht um die Verbote aller Rüstungstransfers, sondern wir werden dann aktiv, wenn solche Transfers zu Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts beitragen.

Das gleiche gilt im Bereich der Wirtschaftsbeziehungen – Amnesty wendet sich erst dann mit öffentlichen Aktivitäten gegen Unternehmen, wenn deren Verhalten zu Verletzungen der Menschenrechte führt.