EIN SCHRITT VORWÄRTS FÜR MENSCHENRECHTE: EU-STAATEN STIMMEN LIEFERKETTENGESETZ ZU!

Am 15. März 2024 hat der Ausschuss der ständigen Vertreter*innen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach einer längeren heftigen Debatte zwischen den Staaten dem  leider noch weiter abgeschwächten Entwurf der EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (EU-Lieferkettengesetz = Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) zugestimmt – ein guter Tag für die EU-weite Durchsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten für Menschenrechte, Umwelt und Klima!

Damit wird es nach der geplanten abschließenden Zustimmung des Europaparlaments eine EU-weite gemeinsame Basis geben, Unternehmen endlich auf menschenrechtliche sowie umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu verpflichten. Leider erfolgt das nur um den Preis umfassender Abschwächungen der ursprünglich zwischen EU-Parlament und Rat vereinbarten Fassung. Unter anderem gilt die Richtlinie nun nur noch für weniger Unternehmen, es gibt eine lange Übergangsfrist für die Anwendung und Teile der Wertschöpfungskette bleiben unberücksichtigt. Bitter ist, dass sich Deutschland enthalten hat und mit dieser Position die bedauerlichen Einschränkungen mit verursacht hat. Aber immerhin enthält die Richtlinie einige Verbesserungen gegenüber dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, beispielsweise bei den Haftungsregelungen!

Weitere Informationen in den Pressemitteilungen von Amnesty International und der Initiative Lieferkettengesetz:

https://www.amnesty.de/deutschland-eu-lieferkettengesetz-verabschiedung-fortschritt-fuer-menschenrechte

https://www.amnesty.org/en/latest/news/2024/03/eu-new-european-business-human-rights-law-passes-crucial-vote/

https://lieferkettengesetz.de/presse/